27 Mai 2012

Einspruch von Hertha BSC Berlin abgelehnt – Bundesgericht bestätigt Sportgerichts-Urteil

Einspruch von Hertha BSC Berlin abgelehnt
Einspruch von Hertha BSC Berlin abgelehnt

Bundesgericht bestätigt Sportgerichts-Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Hertha BSC Berlin gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 21. Mai zurückgewiesen. Damit bleibt Herthas Einspruch gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels vom 15. Mai erfolglos, das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Berlin hat weiter Bestand.

Quelle: www.DFB.de

Live dabei mit  www.Liveticker.TV

Alle Fußball LIVE Termine im Überblick – Einfach hier klicken

Berufung gegen DFB-Sportgerichts-Urteil abgelehnt

Düsseldorf – Fortuna Düsseldorfs Aufstieg auch vor dem DFB Bundesgericht bestätigt

Die Berufung, die Relegationsspielgegner Hertha BSC Berlin am Montag dieser Woche gegen das DFB-Sportgerichtsurteil hinsichtlich der Wertung des Rückspiels eingelegt hatte, wurde am Freitagabend vom Bundesgericht des DFB unter Vorsitz von Richter Goetz Eilers abgewiesen. Damit ist Fortunas Aufstieg auch in 2. Instanz bestätigt worden.

Bei der zehnstündigen Sitzung wurden abermals etliche Personen, wie das Schiedsrichtergespann um Wolfgang Stark, Spieler der Hertha, als auch DFB- und DFL-Verantwortliche, in den Zeugenstand gebeten. Nach einer Beratungspause verkündete Richter Goetz Eilers das Urteil, nach dem auch diese Instanz keine Irregularität im Ablauf des Spiels feststellen konnte. Eilers: „Die Beurteilung des Bundesgerichtes erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigen.“ Weiter sagte Richter Goetz Eilers, dass die Forderung nach einer Rechtsordnung nicht gleichzusetzen sei mit der Spielwertung. Die vorgetragenen Gründe für eine Schwächung haben nicht ausgereicht. Es habe ein Ausnahmezustand geherrscht und das Gericht habe dabei die Ängste der Spieler sehr wohl ernst genommen. Doch habe das Gericht auch festgestellt, dass es kein einheitliches Bild der Angst gegeben habe. Die Durchführung der Nachspielzeit sei insofern ordnungsgemäß erfolgt. „Auch ein sonstiger Einspruchsgrund lag nicht vor.“

Peter Frymuth, Vorstandsvorsitzender von Fortuna Düsseldorf: „Wir freuen uns und sind erleichtert, dass auch in zweiter Instanz die ordnungsgemäße Austragung des Rückspiels bestätigt wurde. Mit diesem Spielergebnis sind wir dann Aufsteiger in die 1. Bundesliga.“

Paul Jäger, der gemeinsam mit Fortuna-Anwalt Horst Kletke in Frankfurt bei der Urteilsverkündung zugegen war, sagte: „Ich bin sehr glücklich, dass das Bundesgericht der Entscheidung des Sportgerichts gefolgt ist. Von heute an fühle ich mich als Erstligist.“ Weiterhin hob Jäger hervor, „dass man spüren konnte, dass die Sportgerichtsbarkeit des DFB um größte Objektivität und damit Fairness bemüht war.“

Hertha BSC Berlin steht nun die Möglichkeit offen, das Ständige Schiedsgericht des DFB anzurufen.

Die Mannschaft von Fortuna Düsseldorf wird am Samstag um 10.00 Uhr zusammentreffen.

Live dabei mit  www.Liveticker.TV

Alle Fußball LIVE Termine im Überblick – Einfach hier klicken

*****************************************

Walter Eschweiler zu Sportgerichtsurteil: Spielwiederholung hätte zu viele Nachahmer geschaffen

Bonn – Walter Eschweiler, ehemaliger Bundesliga- und FIFA-Schiedsrichter, bewertete das Urteil des Sportgerichts zum Relegationsspiel von Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC im PHOENIX-Interview als richtig: „Wenn so ein Spiel jetzt wiederholt wird, das schafft zu viele Nachahmer.“ Als vor einigen Jahren die FIFA nach Ausschreitungen englischer Fans drastische Maßnahmen gegenüber den Vereinen ergriffen hatte, so Eschweiler weiter, hatte das einen heilenden Effekt: „Die Auflagen wurden sehr intensiv gestaltet für die Meisterschaftsspiele in England. Das hat gezündet. Da passiert heute kaum etwas. Das ist ein Aufhänger, um unseren Fans zu sagen: So kann es euch gehen.“

Sportgericht weist Hertha-Einspruch zurück

Berlin – Das DFB-Sportgericht in Frankfurt hat am Montag (21.05.12) bezüglich des Einspruchs von Hertha BSC gegen die Wertung des 2. Relegationsspiels das Urteil gesprochen.

Um 15.06 erklärte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz in Anwesenheit von Präsident Werner Gegenbauer, Geschäftsführer Michael Preetz und Vereinsanwalt Christoph Schickhart: „Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“

„Hatten noch nie ein Verfahren, bei dem es um so viel ging“

Richter Lorenz weiter: „Es war eine schwierige Entscheidung für uns. Wir hatten noch nie ein Verfahren, bei dem es um so viel ging. Ich habe Verständnis, dass Hertha nach diesem Strohhalm gegriffen hat. Weil dieser Abstieg für Hertha eine existenzielle Bedeutung hat, vielleicht noch mehr als vor zwei Jahren.“

Lorenz‘ Argumentation: „Die Fans stürmten nicht in feindseliger Haltung auf den Platz. Es ist das gute Recht von Stark zu sagen: Das Spielfeld ist wieder frei, wir machen weiter.“

Quelle: www.herthabsc.de 

Binnen 24 Stunden kann gegen das Urteil des Sportgerichts Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Quelle: www.DFB.de 

Live dabei mit  www.Liveticker.TV

Alle Fußball LIVE Termine im Überblick – Einfach hier klicken

Schreibe einen Kommentar